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   LSG Bayern, 04.07.2008 - L 4 KR 30/07   

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https://dejure.org/2008,28990
LSG Bayern, 04.07.2008 - L 4 KR 30/07 (https://dejure.org/2008,28990)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.07.2008 - L 4 KR 30/07 (https://dejure.org/2008,28990)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - L 4 KR 30/07 (https://dejure.org/2008,28990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei der Ehefrau eines Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2008 - L 4 KR 30/07
    Der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch, er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkasse allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen hat (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 Rdnr.11).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch bei Maßnahmen zur künstlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2008 - L 4 KR 30/07
    Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 17.06.2008 (B 1 KR 24/07 R) unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung eindeutig entschieden, dass eine Krankenkasse gegenüber ihrem Versicherten nicht leistungspflichtig ist für Maßnahmen, die unmittelbar und ausschließlich am Körper des nicht bei ihr versicherten Ehegatten ihres Versicherten ausgeführt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 199/08
    Im Verfahren -Aktenzeichen vor dem LSG: L 4 KR 30/07- betreffend die Befreiung von Zuzahlungen, Praxisgebühren und Eigenbeteiligungen stellte die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 18. April 2007 den Antrag bei der Beklagten, von sämtlichen Praxisgebühren, Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen und weiteren eventuellen Belastungen befreit zu werden, solange ihre Armut und Überschuldung nachweislich andauere.

    Die Prozessakten des ersten und zweiten Rechtszuges, die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die Akten des SG Hannover - AZ: S 6 KR 56/04 ER/L 4 KR 50/04 ER, S 11 KR 116/06 ER/L 4 KR 127/06 ER und S 19 KR 117/06/L 4 KR 30/07 - haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

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